Pressemitteilung vom 26.11.2016
Der Landkreis Ahrweiler ist nun auch ganz offiziell um ein bedeutendes historisches Bodendenkmal reicher. 48 Jahre nach Abschluß der letzten Grabungen hat die Kreisverwaltung Ahrweiler als Untere Denkmalschutzbehörde auf Antrag der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Koblenz, durch Erlaß einer am 14.11.2016 vom Landrat Dr. Jürgen Pföhler unterzeichneten Rechtsverordnung den römerzeitlichen Gutshof „Im Weiler“ in Schuld zum Grabungsschutzgebiet erklärt und damit als besonders schützenswertes archäologisches Denkmal eingestuft.
Auf dem Flurstück „Im Weiler“ ist seit langem ein römerzeitlicher Gutshof bekannt, der neben der Römervilla in Ahrweiler zu den am besten erhaltenen römischen Gutshöfen im Kreis Ahrweiler gehört.
Aufgrund seiner Größe und seiner Ausstattung, beispielsweise mit Mosaikfußböden, den einzigen, die im Kreis Ahrweiler sicher belegt sind, hatte der Gutshof offensichtlich in der Antike eine zentrale Bedeutung im Besiedlungsraum des Ahrtales. Seine weitere Erforschung wäre deshalb hervorragend geeignet, Aufsiedelung und römische Kolonisation der Tallandschaften im Mittelgebirgsbereich exemplarisch für die gesamte Region aufzuzeigen und anschaulich zu vermitteln.
Bereits in den Jahren 1963 bis 1968 wurden im Bereich des Herrenhauses Reste der Anlage freigelegt. Bei dem Hauptgebäude handelt es sich um einen Bau im Portikusschema mit Eckrisaliten und mindestens 20 Einzelräumen. Um einen Hauptwohn- und Wirtschaftsraum gruppieren sich Wohn- und Schlafräume, von denen mehrere mit Fußbodenheizung (Hypokaustum) ausgestattet sind. In ebenfalls mehreren Räumen wurde bemalter Wandputz angetroffen. Auch Reste eines Mosaikfußbodens wurden festgestellt.
Aufgrund der vorliegenden Befunde und Fundmaterialien handelt es sich bei diesem landwirtschaftlichen Anwesen, eine Anlage mittlerer Größe mit gehobenem Wohlstand seiner Bewohner, um einen Hof aus der Zeit des 2. bis 3. Jahrhunderts nach Christus. Außer diesem Hauptgebäude sind noch weitere Nebengebäude wie Stallungen, Remisen und Scheunenanlagen vorhanden, die obertägig noch nicht freigelegt sind und noch ein weites Forschungsfeld eröffnen.
Auch die Unterschutzstellung des gesamten Areals bestätigt den großen historischen Wert der Anlage, die neben der Römervilla Ahrweiler ein einzigartiges Vermächtnis der römerzeitlichen Vergangenheit im Landkreis Ahrweiler ist. Der Schutzzweck und damit das öffentliche Interesse an der mit ihrer Veröfffentlichung am 26.11.2016 in Kraft getretenen Rechtsverordnung bestehen in der Erhaltung und Sicherung des Areals aus wissenschaftlichen Gründen, für Forschung und Lehre und zur Förderung des geschichtlichen Bewußtseins. Zugleich wird damit aber auch das Engagement und der Einsatz derjenigen belohnt, die sich teilweise bereits seit Jahrzehnten für die vom Verfall bedrohte Römervilla Schuld eingesetzt haben, um dieses bedeutende Erbe unserer Vergangenheit auch für nachfolgende Generationen zu erhalten.